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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Bestcharge

Version gültig ab 01.10.2023

Herausgeber : PC-Tank s.à.r.l.

Adresse: 2, rue Jean Fischbach L-3372 Leudelange (Luxemburg)

Diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen legen die allgemeinen Bedingungen fest, unter denen PC-Tank s.à.r.l. seine Dienste für Nutzer zur Verfügung stellt. Jede Nutzung der von PC-Tank s.à.r.l. angebotenen Dienste erfolgt unter Einhaltung dieser Bedingungen.

Präambel

PC-Tank s.à.r.l. (im Folgenden "Bestcharge" genannt) ermöglicht die Entnahme von Strom an Ladestationen, der für den Betrieb von Elektrofahrzeugen benötigt wird.

Eine Ladestation (oder ein Ladepunkt) bezeichnet eine Einrichtung, die für das Aufladen von Elektrofahrzeugen geeignet und bestimmt ist und an der nur das Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann.

Der zum Aufladen benötigte Parkraum wird vom Eigentümer oder ehemaligen Betreiber des Parkplatzes zu dessen eigenen Bedingungen zur Verfügung gestellt. Informationen hierzu erhalten Sie von dem jeweiligen Eigentümer oder Betreiber.

Das direkte Laden (direct payment) an der Ladestation ermöglicht das Laden ohne Registrierung oder Dauerschuldverhältnis gemäß der derzeit in Luxemburg geltenden Laderegelung. Das Aufladen über die Bestcharge-App oder die RFID-Ladekarte gilt nur für Vertragskunden.

1. Anwendungsbereich

1.1. Die folgenden Bestimmungen regeln die allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, zu denen der Nutzer berechtigt ist, die Ladepunkte von Bestcharge zum Zwecke des Strombezugs zu nutzen.

1.2 Bei jeder Nutzung eines Ladepunktes über Direktladung kommt ein einheitlicher Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Bestcharge zustande. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen werden Gegenstand des Einzelnutzungsvertrages nach § 5.

1.3. Der Nutzer erklärt, dass er diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sie ausdrücklich und vorbehaltlos akzeptiert, wobei diese an dem Tag in Kraft treten, an dem er sich anmeldet und die von Bestcharge angebotenen Dienste nutzt.

1.4. Bestcharge behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ergänzen, zu modifizieren oder zu ändern. Es obliegt daher dem Nutzer, sich regelmäßig über die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu informieren, die jederzeit in der Bestcharge-App abrufbar sind. Jede Nutzung der Dienste nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen wird als vollständige Annahme der neuen Bedingungen durch den Nutzer angesehen.


2. Recht auf Nutzung von Ladepunkten

2.1. Jeder Nutzer, der seine Kreditkarteninformationen angibt und die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, ist berechtigt, die öffentlichen und einige private Ladepunkte von Bestcharge in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.

2.2. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Aufrechterhaltung des Betriebs aller Ladepunkte, auf die Aufrechterhaltung einer bestimmten Anzahl von Ladepunkten, auf freie Ladepunkte, auf die Verfügbarkeit der maximalen Leistung (kW) an einem Ladepunkt oder auf die dauerhafte Nutzung von Ladepunkten.

2.3. Der Nutzer erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass er bei der Nutzung der Bestcharge-App und beim Aufladen an den verschiedenen von Bestcharge zur Verfügung gestellten Ladepunkten teilweise an Ladepunkten von Dritten auflädt. Da verschiedene Daten über Dritte an Bestcharge übermittelt werden, kann Bestcharge nicht für die Richtigkeit dieser Daten haftbar gemacht werden. Zu diesen Daten gehören unter anderem die Verfügbarkeit von Ladepunkten, die angegebene und tatsächliche Leistung, individuelle Einschränkungen wie Parkgebühren oder Öffnungszeiten etc. Der Nutzer sollte sich im Zweifelsfall vor Ort und vor dem Ladevorgang auf eigenes Risiko über die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen informieren.

3. Zugänglichkeit von Dienstleistungen

3.1. Bestcharge bemüht sich, den Zugang zu seiner Anwendung 24 Stunden am Tag zu gewährleisten, kann den Zugang jedoch insbesondere für Wartungsarbeiten, Updates und andere technische Gründe unterbrechen. In keinem Fall kann Bestcharge für diese Unterbrechungen und die daraus resultierenden Folgen für den Nutzer haftbar gemacht werden.

Bestcharge behält sich das Recht vor, den Zugang zur gesamten oder zu bestimmten Teilen der Bestcharge-Anwendung einseitig und ohne Vorankündigung zu sperren, insbesondere im Falle eines offensichtlichen Verstoßes gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.

Der Nutzer erkennt an, dass Bestcharge nicht für direkte oder indirekte Schäden haftet, die sich aus der Blockierung des Zugangs zu den Dienstleistungen von Bestcharge ergeben.

3.2. Die Nutzung der Bestcharge-Dienste setzt voraus, dass der Nutzer das Registrierungsverfahren durchlaufen hat, in dessen Verlauf er seine persönlichen Daten angeben muss. Der Nutzer stimmt zu, dass die bereitgestellten Informationen, insbesondere die persönlichen Daten, richtig, vollständig und aktuell sind und dass er alle notwendigen Änderungen vorgenommen hat, um dies zu gewährleisten.

Im Rahmen dieses Verfahrens erklärt der Nutzer, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelesen hat und ihnen ausdrücklich zustimmt. Jede vom Nutzer gesendete Annahme wird als eine Unterschrift angesehen, die einer schriftlichen Unterschrift gleichwertig ist. Das Klicken auf die Schaltfläche "Akzeptieren" wird als unwiderrufliche Zustimmung des Nutzers betrachtet.

3.3. Die Aktivierung des Zahlungsdienstes ist dem Nutzer vorbehalten, der zuvor ein persönliches Nutzerkonto eingerichtet hat. Die Eröffnung des Nutzerkontos und seine Aktivierung zugunsten des Nutzers werden von Bestcharge auf der Grundlage der vom Nutzer bei der Registrierung angegebenen Informationen durchgeführt. Bestcharge behält sich das Recht vor, bei der Einrichtung des Benutzerkontos (und möglicherweise bei der Bestellung einer Bestcharge RFID-Aufladekarte) eine Vorabkontrolle durchzuführen und ein Abonnement für die Bestcharge-Dienste aus berechtigten Gründen abzulehnen, wie z.B. :

  • Kündigung eines früheren Vertrags wegen Betrugs oder Nichtbezahlung ;
  • Bereitstellung einer unbekannten, nicht dauerhaften oder fiktiven Absenderadresse ;
  • Verdacht auf vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Informationen ;
  • Fehlen einer Vorabgenehmigung bei der Bestellung der Bestcharge-Karte.

In diesem Fall wird die Anmeldung und/oder die Bestellung storniert.

Gegebenenfalls trägt der Nutzer alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Bestcharge im Rahmen des Gerichtsverfahrens entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten für einen Anwalt.

4. Nutzung des mit dem Ladepunkt verbundenen Parkraums

4.1. Die Erlaubnis, ausgewiesene Parkplätze für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs zu nutzen, gilt immer für die am Parkplatz angegebene maximale Parkdauer, die je nach Standort variieren kann. Öffnungszeiten von Parkhäusern oder Tiefgaragen bleiben von dieser Regelung unberührt und sind gesondert zu beachten.

4.2 Bei einem Verstoß gegen Ziffer 4.1 ist Bestcharge berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen oder durch Dritte entfernen zu lassen. Dies gilt für alle Standorte, an denen Bestcharge Eigentümer des Grundstücks ist. Die Kosten werden dem Kunden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Das Recht von Bestcharge, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

5. Direktes Laden

5.1. Beim direkten Laden scannt der Kunde zunächst den QR-Code, der sich auf der Ladestation befindet. Er wird dann auf die Website weitergeleitet, die mit der ID des Ladepunkts verknüpft ist. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, die Kurz-URL auf dem QR-Aufkleber, beginnend mit LU*PCT*E, einzugeben.

5.2. Vor Beginn des Ladevorgangs werden die für den jeweiligen Ladepunkt gültigen Tarifinformationen auf der Website angezeigt. Diese sind für den Ladevorgang maßgeblich und bilden die Grundlage für die Abrechnung des Ladevorgangs.

5.3. Um den Ladeprozess zu starten, muss der Kunde seine Kreditkarteninformationen sowie optional seine E-Mail-Adresse (für den Versand der Rechnung) auf der Website angeben. Zwischen Bestcharge und dem Kunden kommt für jeden Ladevorgang ein individueller Vertrag zustande, indem der Kunde den kostenpflichtigen Ladevorgang über die Schaltfläche "Jetzt kostenpflichtig laden" bestätigt.

5.4. Die Abrechnung des Ladevorgangs erfolgt über die angegebene Kreditkarte. Zu Beginn des Ladevorgangs wird ein zuvor programmierter Betrag auf der Kreditkarte des Kunden für die Dauer des Ladevorgangs reserviert. Am Ende des Ladevorgangs wird der tatsächliche Rechnungsbetrag abgebucht. Optional erhält der Kunde am Ende des Ladevorgangs eine Rechnung im .PDF-Format per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die er im Authentifizierungsprozess angegeben hat.


6. Sorgfältige Nutzung der Ladestationen

6.1. Bevor der Kunde mit der Nutzung der Stromzapfsäule beginnt, muss er sich von der ordnungsgemäßen Nutzung der elektrotechnischen Anlagen an der Stromzapfsäule und des Ladekabels überzeugen.

6.2. Sichtbare Beschädigungen des Ladepunktes, des eventuell fest mit dem Ladepunkt verbundenen Ladekabels sowie besondere Schäden am Ladepunkt sind Bestcharge unverzüglich über die Hotline unter 26 37 27 -1 zu melden. Bei sichtbaren Schäden am Ladepunkt, am Ladekabel oder an anderen Einrichtungen des Ladepunkts dürfen keine Ladevorgänge eingeleitet werden. Bereits begonnene Ladevorgänge müssen sofort abgebrochen werden. Dasselbe gilt bei sichtbaren Fremdkörpern am Ladepunkt, insbesondere an der Steckdose oder am Stecker.

6.3. Der Kunde ist für den Zustand der elektrischen Anlage seines Elektrofahrzeugs verantwortlich, einschließlich des Ladekabels, sofern das Ladekabel nicht fester Bestandteil der Ladestation ist. Dazu gehört auch die Herstellung einer korrekten und festen Verbindung zwischen dem Ladekabel und dem Ladepunkt.

6.4. Wenn der Kunde aufgrund fehlerhafter oder unsachgemäßer Nutzung die Einschaltung eines Pannendienstes und/oder die Reparatur einer Stromzapfsäule erforderlich macht, hat er die entstandenen Kosten nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.


7. Unterbrechung der Nutzung

7.1. Für notwendige Arbeiten, einschließlich Wartung, Inspektion, Reparatur, Modernisierung oder aus anderen betrieblichen Gründen kann dem Kunden jederzeit die Nutzung einer Stromzapfsäule verweigert oder diese gesperrt werden. Gegebenenfalls kann der Ladevorgang unterbrochen und die Leistung reduziert oder begrenzt werden.

7.2. Bestcharge hat das Recht, die Nutzung einer Ladestation, insbesondere einen Ladevorgang, ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen. Mit der Annahme der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen stimmt der Nutzer der Unterbrechung zu, wenn dies erforderlich ist, um eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Gütern von erheblichem Wert abzuwenden.

8. Verantwortung

8.1. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, Personenschäden und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, haftet Bestcharge nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet Bestcharge nur für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).


9. Höhere Gewalt und Netzwerkstörungen

9.1. Die Leistungspflicht gegenüber dem Kunden wird ausgesetzt, soweit und solange Bestcharge durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die sie nicht beseitigen kann oder die wirtschaftlich unzumutbar sind, an der Erfüllung des Vertrages gehindert wird.

9.2 Im Falle einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist Bestcharge von jeglicher Verpflichtung zur Gewährleistung der Lademöglichkeit befreit, wenn dies auf Folgen einer Netzstörung, einschließlich des Netzanschlusses an die Ladestation, zurückzuführen ist.

9.3. Höhere Gewalt ist jede Situation, die Bestcharge oder der Kunde auch bei größter Vorsicht nicht vermeiden kann. Dazu gehören insbesondere Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Naturkatastrophen und Überschwemmungen.


10. Schutz der Daten

10.1. Die für die Verwaltung der Nutzung der Stromzapfsäulen erforderlichen Daten, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, werden gemäß den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet.

10.2. Weitere Informationen über den Umgang mit Ihren persönlichen Daten finden Sie unter https://www.petro-center.lu.


11. Online-Streitbeilegung

Verbraucher haben die Möglichkeit, kostenlose Unterstützung bei der Einreichung einer Verbraucherbeschwerde über einen Online-Kaufvertrag oder einen Online-Dienstleistungsvertrag über eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Union sowie Informationen über Verfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform ist unter folgender Adresse erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Haben Sie Fragen zur Online-Streitbeilegung? Unsere E-Mail-Adresse lautet : bestcharge@petro-center.lu

12. Bestellung von RFID-Aufladekarten und Lieferkosten

12.1. Bei der Bestellung einer RFID-Aufladekarte über die Bestcharge-App oder auf anderem Wege wird dem Kunden eine einmalige Gebühr von 10 € in Rechnung gestellt. Diese Gebühr dient ausschließlich zur Deckung der Kosten, die mit der Erstellung und Lieferung der oben genannten RFID-Aufladekarte verbunden sind. Die Lieferung der RFID-Aufladekarte erfolgt per inländischem Standardbrief. Eventuelle zusätzliche Kosten für einen internationalen Versand können dem Kunden in bestimmten Fällen in Rechnung gestellt werden.

12.2. Der Nutzer verpflichtet sich, die RFID-Aufladekarte nur im Rahmen des Bestcharge-Zahlungsdienstes zu verwenden. Jede RFID-Aufladekarte bleibt Eigentum von Bestcharge, die sie dem Nutzer nur im Rahmen ihrer Dienstleistungen zur Verfügung stellt; der Nutzer muss sie bei Vertragsende zurückgeben oder für ihre Vernichtung sorgen.

12.3. Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für die ihm zugewiesenen Aufladedienste (Anwendung und/oder RFID-Aufladekarte) und muss diese sorgfältig schützen. Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort (Anwendung) vertraulich zu behandeln, um sein Nutzerkonto und die darin gespeicherten Daten zu schützen. Er verpflichtet sich außerdem, im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass alle von ihm verwendeten Geräte, insbesondere sein Computer und sein Smartphone, sowie die von ihm genutzten Verbindungen ausreichend gesichert sind. Er muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um seine RFID-Aufladekarte sicher aufzubewahren, und muss die Folgen ihrer Verwendung und der damit verbundenen Zahlungen tragen, solange er keinen Widerspruch eingelegt hat.

12.4 Im Falle von Verlust, Diebstahl, Betrug oder nicht autorisierter Nutzung der Bestcharge-Dienste oder der damit verbundenen Daten kann der Nutzer alle Zugänge zum Bestcharge-Aufladedienst sperren. Dies muss durch einen schriftlichen Antrag per E-Mail an contact@bestcharge.lu erfolgen. Die Anfechtung wird sofort nach Eingang des Anfechtungsantrags bei Bestcharge wirksam. Der Nutzer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Bezahldienstes getätigten Aufladungen zu bezahlen, solange keine Anfechtung erfolgt ist. Die Beweislast für eine nicht autorisierte Nutzung des Zahlungsdienstes durch den Nutzer liegt in keinem Fall bei Bestcharge.

13. Nutzung von Zahlungsdiensten Bestcharge und Preisgestaltung

13.1. Die Bestcharge Aufladekarte und die App sind Zahlungsinstrumente, die dem Nutzer ermöglichen :

  • den Ladedienst an kompatiblen Ladestationen der Partnernetzwerke zu nutzen ;
  • sich bei einer kompatiblen Ladestation anzumelden, um seine Zustimmung zum Starten eines Ladevorgangs zu geben und sich zu verpflichten, für den Dienst zu bezahlen;
  • für ihre Aufladung zu bezahlen.

Der Nutzer ist verpflichtet, den Zahlungsdienst angemessen zu nutzen. Er verpflichtet sich außerdem, die kompatiblen Ladestationen sorgfältig und unter Berücksichtigung der Sicherheitshinweise zu nutzen und sich jeder unbefugten Nutzung zu enthalten.

13.2. Die Tarife für Ladevorgänge sind nicht endgültig einem Kunden oder einem Standort im Bereich der Elektromobilität zugewiesen. Die Tarife, zu denen an den jeweiligen Ladepunkten aufgeladen werden kann, können jederzeit aufgrund der Entwicklung der Strompreise, der Roaming-Tarife oder anderer Zusatzkosten angepasst werden. Bei jedem Ladevorgang wird ein einmaliger Ladevertrag abgeschlossen. Der Verbraucher verpflichtet sich, sich vor jedem Ladevorgang über die vor Ort geltenden Preise zu informieren, zu prüfen, ob er finanziell in der Lage ist, den geplanten Ladevorgang zu bezahlen, und diese Bedingungen zu Beginn des Ladevorgangs zu akzeptieren. Für jede mit Bestcharge kompatible Ladestation gibt es spezifische Preise, die in der Bestcharge-App eingesehen werden können. Eventuelle Beschwerden über die Nichteinhaltung der jeweiligen Preise an den Ladepunkten werden von Bestcharge nicht erstattet. Bestcharge kann nicht für ein falsches Verständnis der Tarife haftbar gemacht werden. Wenn der Zugang zu den Tarifen nicht möglich ist, sollte der Verbraucher von jeglicher Aufladung über den Zahlungsdienst Bestcharge absehen, da dann davon ausgegangen wird, dass er die genannten Tarife ohne Haftung von Bestcharge akzeptiert. Bestcharge behält sich das Recht vor, eine monatliche Höchstzahlung oder eine Volumenbegrenzung für Stromaufladungen festzulegen, um den Nutzer vor erheblichen Abrechnungsvorfällen zu schützen.

13.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs wird Bestcharge versuchen, den fälligen Betrag wöchentlich von der Kreditkarte des Kunden abzubuchen. Bestcharge behält sich das Recht vor, die mit dem Nutzer verbundenen Dienste bei Nichtzahlung jederzeit zu sperren. Wenn der fällige Betrag zwei Monate nach Erhalt der Rechnung nicht bezahlt wurde, wird Bestcharge ein Inkassoverfahren zu Lasten des Nutzers einleiten.

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